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Wurfsendung (Seite 4) |
Den Flyer hat die CDU in der Woche vor der Stichwahl am 27. Juni 1999 verteilt
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Fall 1: |
Sie haben am Sonntag, den 13. Juni im Wahllokal Ihre Stimme abgegeben und Ihre Wahlberechtigungskarte zurückerhalten. Mit dieser Karte können Sie jetzt auch Briefwahl beantragen und sich die Briefwahlunterlagen schicken lassen oder selbst im Neustadter Rathaus, Zimmer 108, abholen. |
Fall 2: |
Sie haben bereits bei der Wahl am 13. Juni Briefwahl durchgeführt,aber nicht gleichzeitig Briefwahl für die jetzige Stichwahl beantragt. Dann bekommen Sie automatisch eine neue Wahlberechtigungskarte zugeschickt. Jetzt gilt wieder das Gleiche wie im Fall 1. |
Fall 3: |
Sie haben bereits bei der Wahl am 13. Juni Briefwahl durchgeführt, und gleichzeitig schon Briefwahl für die Stichwahl mit beantragt, dann bekommen Sie jetzt auch automatisch die neuen Biefwahlunterlagen zugeschickt. |
Beachten Sie: |
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Briefwahl ist möglich bis spätestens Freitag, den 25. Juni,18.00 Uhr! |
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Quelle: Werbematerial der CDU anlässlich der Kommunalwahl 1999 |
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