16. August 2001

Post unterrichtet Oberbürgermeister von Schließung

Laut Post-Universaldienstleistungsvereinbarung muss bei Veränderungen der stationären Einrichtung frühzeitig, mindestens zehn Wochen vor der Maßnahme, das Benehmen mit der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft herzustellen. Mit Schreiben vom 16.08.01 hat die Post den Oberbürgermeister und abschriftlich den Ortsvorsteher und MdB Norbert Schindler unterrichtet. Der Wortlaut des Schreibens:

Sehr geehrter Herr Dr. Weiler
wir haben den Postagenturvertrag mit unserem Agenturpartner in gegenseitigem Einvernehmen zum 31.10.2001 gelöst.

Die Neueinrichtung eines stationären Vertriebspunktes ist vor dem Hintergrund unzureichender Nachfrage nicht möglich. Wir werden daher in den Räumen unseres bisherigen Agenturpartners lediglich eine Briefmarkenverkaufsstelle aufrechterhalten.

Ab 02.11.2001 wird der Mobile Postservice die Versorgung Ihrer Gemeinde übernehmen.

Unser/e Briefzusteller/in erbringt dann im wesentlichen die Dienstleistungen, die bisher in unserer Agentur angeboten wurden, während seines/ihres Zustellganges bei unseren Kunden vor Ort.

z.B. Verkauf von Briefmarken
Annahme von Briefsendungen
Annahme von Postpaketen
Verkauf von Produkten
Entgegennahme von Bestell- und Nachforschungsanträgen
Einzahlungen auf Girokonten
Auszahlungen aus Postbank-Girokonten
Auszahlung aus ec-Schecks
Ein- und Rückzahlungen auf/aus Postbansichtskarten/ank-Sparbüchern
Gutschrift- und Zinsanweisungen zu Postbansichtskarten/ank-Sparbüchern
Annahme und Auszahlungen von Postanweisungen
Auszahlung von Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (ZzV)
Verkauf von Telefonkarten

Unser/e Zusteller/in kann u.a. mittels beigefügter Karte (vgl. Anlage; Anm.: Karte lag nicht anbei) angefordert werden. Bei seinem /ihrem nächsten Zustellgang sucht er/sie den Kunden wunschgemäß auf.

Diese Verfahrensweise hat sich bundesweit seit vielen Jahren bewährt und wird von unseren Kunden positiv angenommen (Bundesweit haben wir rd. 18.000 Landzusteller im Einsatz).

Wir sind sicher, daß auch unsere Kunden in Neustadt-Duttweiler dieses bewährte Dienstleistungsangebot mit großer Zufriedenheit in Anspruch nehmen werden.

Durch den Aushang in unserer Agentur sowie durch Information an alle örtlichen haushalte werden wir unsere Kunden von der Änderung informieren.

Für die benachrichtigten Brief- und Frachtsendungen können unsere Kunden eine weitere Zustellung anfordern oder die jeweilige Sendung in der

Postagentur Neustadt-Lachen-Speyerdorf
Lilienthalstr. 54, 67435 Neustadt a.d.W.
Öffnungszeiten: (...) abholen.

Einzelheiten zum Mobilen-Post-Service können Sie den Anlagen entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Manfred Dörner

Weitere Informationen
Chronologie Schließung Postagentur