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Bebauung im Außenbereich
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Definition

Zum Außenbereich zählen alle Gebiete außerhalb der geschlossenen Bebauung. Das bedeutet, dass z. B. die Hausgärten an der südlichen Seite der Dudostraße zwischen den Häusern und dem Kropsbach schon zum Außenbereich gehören.

Bauten

Unter diesen Begriff fallen nicht nur Garten und Gerätehäuser, sondern auch Pergolen, Terrassen und sogar Zäune. Bauten im Außenbereich sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Illegale Bebauung

PlanIm Jahr 2002 hat die untere Landespflegebörde eine Bestandsaufnahme der ungenehmigten Bauten im Außenbereich vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass es auch in Duttweiler solche Bauten gibt. Sie stehen im Bereich der Kropsbach-Niederung und der Hintergraben-Niederung. Nach einem Bericht der "Rheinpfalz" vom 25. Januar 2003 wird in diesen beiden Gebieten jeder Einzelfall geprüft, ob die Bauten nach Bauordnung und Naturschutzrecht genehmigt werden können oder ob sie beseitigt werden müssen.
Der Ortsbeirat wurde um eine Stellungnahme gebeten. In der Sitzung vom 24.9.2002 hat das Gremium mit einer Gegenstimme beschlossen, keine Empfehlung über die weitere Vorgehensweise an die untere Landespflegebehörde abzugeben.

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